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AG Kenzingen
Az: 1 C 295/01
Urteil vom 26.02.2002
In dem Rechtsstreit wegen Schadensersatz hat das Amtsgericht Kenzingen auf die mündliche Verhandlung vom 05.02.2002 für Recht erkannt:
1. Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, an die Klägerin DM 5.615,00 nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz-Überleitungs-Gesetzes seit dem 01.07.2001 zu bezahlen.
2. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Von den Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin 1 1/100, die Beklagten 891100.
4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von DM 7.500,00. Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von DM 400,00 [...] Weiterlesen
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