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Rechtsanwälte Kotz GbR

Die Rechtsschutzversicherung – Allgemein

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1. Was ist eigentlich eine Rechtsschutzversicherung?

Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten einer rechtlichen Auseinandersetzung (bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme). Sie übernimmt folgende Kosten:

Anwaltsgebühren,
Zeugengelder/Sachverständigen- und Gutachterhonorare,
Gerichtskosten,
Kosten des Gegners (im Falle des Unterliegens),
Korrespondenzanwaltskosten,
Eine Strafkaution im Ausland (in der Regel bis zu 50.000,00 DM bzw. 25.000 €).

 

2. Welche Rechtsschutzversicherungen gibt es?

Die typischen, im Paket oder einzeln zu habenden Rechtsschutzversicherungen sind:

Privat‑Rechtsschutz, Berufs‑Rechtsschutz und Verkehrs‑Rechtsschutz für Nichtselbständige oder für Selbständige und Freiberufler, Berufs‑Rechtsschutz für Selbständige und Firmen, Wohnungs‑ und Grundstücks‑Rechtsschutz (für Immobilienbesitzer ‑ einfacher Mietrechtsschutz ist in der Privat-Rechtsschutzversicherung meist bereits enthalten).

 

3. Brauche ich eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung, bei bestehender KFZ‑Haftpflichtversicherung?

Ja, erst die Kombination aus KFZ-Haftpflichtversicherung und Verkehrs-Rechtsschutzversicherung bietet optimalen Versicherungsschutz. Die Haftpflichtversicherung sichert Sie bei selbstverschuldeten Unfällen ab, die Rechtsschutzversicherung bei strittiger Schuldfrage oder wenn es darum geht Schadenersatzforderungen durchzusetzen. Auch bei Streitigkeiten aus dem Kauf/Verkauf eines motorgetriebenen Fahrzeugs (z.B. Auto, Motorrad, Kleinkraftrad) oder Streitigkeiten mit der Werkstatt bietet die Rechtsschutzversicherung Schutz. Ebenso bei sog. Ordnungswidrigkeiten (z.B. wenn Sie die Richtigkeit einer Geschwindigkeitsmessung in Frage stellen, angebliches Überfahren einer Ampel bei Rot, u.ä.).

 

4. Wann tritt der Versicherungsschutz ein?

Grundsätzlich haben Sie bei Abschluß einer Rechtsschutzversicherung eine 3-monatige Wartezeit. Diese Wartezeit gilt nicht bei unvorhersehbaren Streitigkeiten (vor allen Dingen bei Schadensersatzforderungen und Strafrechtsschutz), sowie bei Wechsel der Versicherung. Dabei ist zu beachten, dass keine zeitliche Unterbrechung des Versicherungsschutzes zwischen Vorversicherer und Anschlussversicherer stattfindet. Der Versicherungsschutz tritt dann im Schadensfall sofort ein.

 

5. Woz[…]


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