Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de
Landesarbeitsgericht Köln
Az.: 9 Sa 1303/05
Urteil vom 14.02.2006
Vorinstanz: Arbeitsgericht Bonn, Az.: 7 Ca 4110/04
1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 11. August 2005 – 7 Ca 411/04 – wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
2. Die Revision gegen das Urteil wird nicht zugelassen.
Tatbestand:
Die Parteien streiten darüber, ob die Klägerin von der Beklagten Entgeltfortzahlung für die Zeit 6. September 2004 bis zum 17. September 2004 verlangen kann.
Die Klägerin ist seit dem 6. April 2000 als Produktionsarbeiterin bei der Beklagten aufgrund eines schriftlichen Arbeitsvertrages beschäftigt. Kraft beiderseitiger Tarifbindung und einem Verweis im schriftlichen Arbeitsvertrag findet der Manteltarifvertrag für die chemische Industrie in Nordrhein-Westfalen Anwendung auf das Arbeitsverhältnis. Darin ist [...] Weiterlesen
“Schlägerei und Entgeltfortzahlung: Verschulden – Tätlichkeit”