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LG Hamburg – Az.: 323 O 44/09 – Urteil vom 04.10.2011
1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 9.796,45 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28.02.2009 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
2. Die Widerklage wird abgewiesen.
3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
4. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Die Kläger machen gegen den Beklagten Schadensersatzansprüche aufgrund der Beschädigung und dadurch bedingten Fällung einer Rotbuche geltend.
Die Kläger sind Eigentümer des mit einem Einfamilienhaus bebauten Grundstücks R. in H. . Der Beklagte ließ im Jahr 2007 als Eigentümer des angrenzenden [...] Weiterlesen
“Schadenersatzanspruch wegen der Beschädigung und Fällung einer Rotbuche”