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Oberverwaltungsgericht für Nordrhein-Westfalen – Az.: 13 B 1197/20.NE – Beschluss vom 20.08.2020
Der Antrag wird abgelehnt.
Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert wird auf 5.000 Euro festgesetzt.
Gründe
I.
Die Antragsteller sind Schüler, die weiterführende Schulen im Kreis Euskirchen besuchen. Sie wenden sich im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes gegen die im Zuge der Bekämpfung der Corona-Pandemie angeordnete Verpflichtung, während des Unterrichts grundsätzlich eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.
§ 1 der Verordnung zur Neuregelung der Bestimmungen zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 im Bereich der Betreuungsinfrastruktur (Coronabetreuungsverordnung – CoronaBetrVO) vom 11. August 2020 (GV. NRW. S. 767a), berichtigt durch Verordnung vom 12. August 2020 (GV. NRW. S. 738), lautet wie folgt:
§ [...] Weiterlesen
“Eilantrag gegen Mund-Nase-Bedeckung während des Schulunterrichts”