Die Fluggesellschaft lehnt Ihren Anspruch auf Flugentschädigung bei Verspätung mit dem Verweis auf außergewöhnliche Umstände einfach ab. Diese pauschale Behauptung der Airline hält einer rechtlichen Überprüfung in vielen Fällen nicht stand.
Flugentschädigung nach Ablehnung: In Kürze
- Bei einer berechtigten Flugverspätung geht es oft um 250 bis 600 Euro; die Airline darf den Anspruch nicht mit einem pauschalen Standardschreiben erledigen.
- Außergewöhnliche Umstände heißt im Alltag: ein wirklich seltenes Ereignis, etwa schweres Unwetter oder eine behördliche Sperrung – normale Technikprobleme, Personalausfall oder interner Streik reichen meist nicht.
- Betroffen sind Passagiere mit mindestens drei Stunden Verspätung am Zielort; auch eine pauschale Ablehnung macht den Anspruch nicht automatisch kaputt.
- Fordern Sie die Airline schriftlich auf, das konkrete Ereignis und die geprüften Ersatzflüge zu benennen.
- Der stärkste Hebel ist die Beweislast der Airline: Sie muss den Sonderfall und die fehlende Vermeidbarkeit konkret erklären.
- Am Ende sind häufig die volle Entschädigung oder eine kostenfreie Schlichtung realistisch, wenn die Airline nur mit Floskeln arbeitet.
Was tun, wenn die Airline die Entschädigung per Standardschreiben ablehnt?
Sie saßen stundenlang am Gate, der Flug hatte massive Verspätung – und jetzt kommt ein Brief, der alles mit einem Satz abräumt: „Es lagen außergewöhnliche Umstände vor, weshalb keine Ausgleichszahlung geschuldet wird.“ Fertig. Ende der Diskussion.
Das ist eine Taktik, kein Rechtsurteil. Die Airline ist gesetzlich in der vollen Beweispflicht – nicht Sie. Sie muss das konkrete Ereignis benennen, dessen Unbeherrschbarkeit belegen und erklären, warum sie Sie nicht auf einen anderen Flug umgebucht hat. Ein Standardschreiben mit Buzzwords erfüllt das nicht annähernd. Das erste Nein der Airline ist deshalb häufig nur der Anfang – nicht das Ende Ihres Anspruchs auf bis zu 600 Euro.
Flugentschädigung trotz Ablehnung durchsetzen
Pauschale Ablehnungen sind bei Airlines ein Standardvorgehen, um berechtigte Ansprüche auf bis zu 600 Euro abzuwehren. Unsere Kanzlei unterstützt Sie dabei, die Beweispflicht der Fluggesellschaft konsequent einzufordern und Ihre Forderung rechtssicher geltend zu machen.
Wann gilt eine Verspätung rechtlich als außergewöhnlicher Umstand?
Die Fluggastrechteverordnung – konkret Art. 5 Abs. 3 VO (EG) Nr. 261/2004 – befreit die Airline nur dann von der Zahlungspflicht, wenn sie zwei Dinge gleichzeitig beweist:
- Erstens, dass ein wirklich außergewöhnliches, von ihr nicht beherrschbares Ereignis vorlag….