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LG Frankfurt am Main
Az.: 2-04 O 274/00
Urteil vom 27.09.2000
Die 4. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main hat auf die mündliche Verhandlung vom 27.09.2000 beschlossen:
Dem Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung gegen das weitere Betreiben einer Basisstation für Mobilfunk wurde stattgegeben.
TATBESTAND:
Die Kläger verlangen im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes Unterlassung des Betriebs einer Mobilfunk-Basis-Station.
Mit Mietvertrag vom 21.08./09.09.1999 vermietete die Beklagte zu 2) an die Beklagte zu 1) im Glockenturm der …kirche der Beklagten zu 2) in … Flächen zur Errichtung und zum Betreiben einer Funkstation gegen eine jährliche Miete von DM 6.000,00 sowie eine Einmalzahlung von DM 10.000,00.
Die Beklagte zu 1) betreibt seit dem März 2000 im Mietobjekt eine [...] Weiterlesen
“Mobilfunkstation: Stilllegung wegen elektromagnetischer Felder”