Verwaltungsgericht Neustadt/Wstr.
Az.: 4 K 25/08.NW
Urteil vom 17.04.2008
In dem Verwaltungsrechtsstreit wegen Baunachbarrechts hat die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 17. April 2008 für Recht erkannt:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand:
Der Kläger begehrt von dem Beklagten bauaufsichtliches Einschreiten gegenüber dem Beigeladenen.
Der Kläger ist zusammen mit seiner Ehefrau Eigentümer des Grundstücks FlurNr. … in der Gemarkung A-Stadt, …, das mit einer Doppelhaushälfte bebaut ist. Westlich an das Grundstück des Klägers grenzt das im Eigentum des Beigeladenen stehende Grundstück FlurNr. …, …, das ebenfalls mit einer Doppelhaushälfte bebaut ist und vom Beigeladenen, seiner Ehefrau und deren 1 bis 5 Jahre alten Kindern bewohnt wird. Beide Grundstücke liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplans „…“ der Stadt A-Stadt aus dem Jahre 2001 in einem reinen Wohngebiet. Nach dessen Ziffer 4 der textlichen Festsetzungen sind untergeordnete Nebenanlagen und Einrichtungen im Sinne des § 14 BauNVO, die größer sind als 4 m², nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig.
Im Frühling 2006 errichtete der Beigeladene auf seinem Grundstück FlurNr. … im hinteren Grundstücksbereich im Garten einen Kinderspielturm bestehend aus einem etwa 1,50 m hohen Holzgestell sowie einem darauf aufliegenden Holzhäuschen mit Satteldach, einer kindergroßen Öffnung an der dem eigenen Haus zugewandten Schmalseite und einer weiteren Öffnung zum südlich angrenzenden Wald. Zum Grundstück des Klägers und dessen Ehefrau hin befindet sich keine Öffnung. Der Spielturm ist fest im Boden verankert und verfügt über eine Grundfläche von 1,25 m x 2,80 m = 3,50 m². Er weist an der Traufseite eine Höhe von 2,90 m und am First eine Höhe von 3,50 m auf und verfügt über eine Seilrampe, einen Seilzug, einen Hangelbalken, ein Kletternetz aus Knotentau und eine Strickleiter. An den Spielturm schließt sich ein knapp 3 m langer Holzbalken an, der auf einem fest im Boden vera[…]