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AG Hamburg-Altona, Az.: 318c C 254/14, Urteil vom 27.11.2015
1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 2.053,44 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 05.02.2014 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von EUR 334,75 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 8.8.2014 zu zahlen.
2. Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, der Klägerin sämtliche weiteren Schäden aus dem Verkehrsunfall vom … 11.2013 gegen 19.30 Uhr auf dem Parkplatz … in der B.straße … in … H. mit einer Haftungsquote von 100 % zu ersetzen.
3. Die Beklagten haben als Gesamtschuldner die Kosten des Rechtsstreits zu [...] Weiterlesen
“Ausparkunfall: Bestreiten des Unfalls durch den Verursacher”