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AG Stuttgart-Bad Cannstatt, Az.: 2 C 876/06, Urteil vom 01.07.2008
1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, die von ihnen gemietete 3-Zimmer-Wohnung im 1. Obergeschoss links des Hauses … zu räumen und an die Klägerin herauszugeben.
2. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 1.069,47 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 18.06.2007 zu bezahlen.
3. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
4. Von den Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin 1/10 und die Beklagten als Gesamtschuldner 9/10.
5. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung der Beklagten im Kostenpunkt gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent vorläufig abwenden, wenn nicht diese vor der [...] Weiterlesen
“Mietminderungsanspruch: Kein Anspruch bei Verhinderung der Mängelbeseitigung”