LG Heidelberg, Az.: 3 O 128/17, Urteil vom 28.07.2017
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
Beschluss
Der Streitwert wird auf 13.600,00 € festgesetzt.
Begründung
Die Klägerin hat ihr Interesse mit 17.000,00 € beziffert. Hiervon ist nach allgemeinen Grundsätzen ein 20%iger Feststellungsabschlag – gegenüber dem Wert einer entsprechenden Leistungsklage – zu machen (vgl. BGH NJW-RR 2012, 1107 Rn. 5, juris).
Tatbestand
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Die Klägerin verlangt von der beklagten Wohnungseigentumsgemeinschaft (WEG) Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich einer Tiefgarage.
Am 4.6.2016 gegen 12:50 Uhr fuhr der Ehemann der Klägerin mit seinem PKW in die zum Gebäudekomplex der Beklagten in der H. Gasse gehörende, als „öffentliches Parkhaus“ bezeichnete Tiefgarage und stellte das Fahrzeug dort ab, um zusammen mit der Klägerin, die vor der Einfahrt ausgestiegen war, das nahegelegene Geschäft der Firma Büroartikel K. aufzusuchen.
Das Parkhaus ist zur H. Gasse – wie aus dem Lichtbild Anlage K 2 ersichtlich – mit einer jeweils separaten Einfahrt und Ausfahrt verbunden. Ein separater Ein- und Ausgangsweg speziell für Fußgänger besteht zur H. Gasse hin nicht. Das Parkhaus verfügt über ein Unter- und ein Oberdeck, die über eine Rampe verbunden sind. Vom Oberdeck aus gelangt man über eine Passage in die Fußgängerzone bzw. zur Hauptstraße in die Innenstadt. Außer dem Parkhaus gehören zu dem Gebäudekomplex diverse Ladenlokale und Wohnungen.
Auf dem Rückweg betrat die Klägerin von der H. Gasse kommend die als „Ausfahrt“ bezeichnete Ausfahrtsstraße, um in die Tiefgarage zu gelangen. Diese Ausfahrtsstraße ist wie auch die westlich daneben gelegene Einfahrtsstraße zum Gebäudeinneren hin abgeneigt. Zwischen der von unten nach oben führenden betonierten Rampe und der gepflasterten Fläche des sich außerhalb anschließenden Gehweges befindet sich ein zur Tiefgarage hin geneigtes Wasserablaufgitter aus Metall. Das Gitter weist an seiner Oberfläch[…]