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Rechtsanwälte Kotz GbR

Gewerberaummietvertrag: Ausschluss von Mietminderungsansprüchen wegen Baulärms

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AG Hamburg, Az.: 49 C 172/04, Urteil vom 11.11.2004

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger EUR 1.214,– nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 5.6.2003 zu zahlen.

2. Auf die Widerklage wird der Kläger verurteilt, seine Ansprüche aus Nachteilsausgleich gem. § 906 Abs. 2 S. 2 BGB gegenüber der … vertreten durch die …, als persönlich haftender Gesellschafter, diese vertreten durch ihre Geschäftsführer … wegen der von ihr vorgenommenen Bauarbeiten in der … in der Zeit vom August 2003 bis zur Beendigung der Baumaßnahmen hinsichtlich der von der Beklagten gemieteten … (IV. OG nach Hochparterre) an die Beklagte abzutreten.

3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 94% und die Beklagte zu 6%.

4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Beklagte jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von EUR 27.000,–. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch den Kläger durch Sicherheitsleistung in Höhe von EUR 1.400,– abwenden, sofern nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Tatbestand
Foto: SvetaZi/Bigstock

Der Kläger begehrt von der Beklagten die Zahlung restlichen, von der Beklagten wegen Baulärms etc. geminderten Mietzinses. Die Beklagte verlangt mit ihrer hilfsweise erhobenen Widerklage die Abtretung von Ausgleichsansprüchen des Klägers gegen den Bauherrn.

Mit schriftlichem Mietvertrag vom 10.10.2001 mietete die Beklagte vom Kläger im Haus … eine ca. 165 qm große Gewerbefläche zum Betrieb einer Arztpraxis an. Der Mietzins betrug nettokalt EUR 2.428,64 zuzüglich Vorauszahlungen für Heiz- und Betriebskosten in Höhe von monatlich EUR 409,03 (gesamt: EUR 2.837,67).

In § 16 des Mietvertrags heißt es:

„Eine Minderung der Miete ist ausgeschlossen, wenn durch Umstände, die der Vermieter nicht zu vertreten hat (z.B. Verkehrsumleitung, Straßensperrung, Bauarbeiten in der Nachbarschaft u.s.w.), die gewerbliche Nutzung der Räume beeinträchtigt wird.“

Im Oktober 2002 begannen die Bauarbeiten zum Bau der sog. „Europa-Passage“, einer Einkaufspassage mit einer geplanten Gesamtmietfläche von ca. 62.000 qm, die den Ballindamm mit der M straße verbinden soll. Das Haus … in dem sich die von der Beklagten angemietet[…]


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