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Rechtsanwälte Kotz GbR

WEG: Nachvollziehbarkeit einer Jahresabrechnung

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AG Ratzeburg, Az.: 11 C 6/16,Urteil vom 12.04.2017

Der Beschluss der Eigentümerversammlung der … auf der Eigentümerversammlung vom 28.07.2016 unter TOP 3 über die Genehmigung der Gesamtabrechnung 2014 und der Einzelabrechnung 2014 vom 11.07.2016 wird für ungültig erklärt.

Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist für den Kläger hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung jedoch durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags abwesenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags leistet.
Tatbestand
Foto: Ocus Focus/Bigstock

Die als Eigentümer einer Wohnungseigentümergemeinschaft miteinander verbundenen Parteien streiten – erneut – über die Gültigkeit des Beschlusses über eine Jahresabrechnung und eine Einzelabrechnung.

Die Parteien sind als Mitglieder der … miteinander verbunden. Auf die Teilungserklärung des Notars … vom 06.07.1992 (Anlage K 4) wird Bezug genommen.

Die Wohnungseigentümergemeinschaft hielt am 28.07.2016 eine Eigentümerversammlung ab. Unter TOP 3 wurde ein Beschluss nachfolgenden Inhalts gefasst:

„TOP 3

Diskussion und Beschlussfassung über die Genehmigung der Gesamtabrechnung und über die Einzelabrechnungen 2014

Frau … erläutert, dass die korrigierte Abrechnung vom 08.01.2016 durch Herrn … zu Recht angefochten wurde. Herr … und Frau … berichten, dass die Abrechnungen nun ausschließlich durch Frau … bearbeitet werden und entschuldigen sich bei der Gemeinschaft für die entstandenen Unannehmlichkeiten. Frau … hat sich in alle Abrechnungen eingearbeitet, einschließlich in die letzte Abrechnung von Herrn … Frau … stellt nun die aktuelle und korrigierte Abrechnung vom 11.07.2016 für das Jahr 2014 vor, die alle Eigentümer mit der Einladung erhalten haben. Herr … hat bereits im Vorfeld einige Punkte schriftlich bei der Verwaltung angezweifelt. Die Punkte wurden nun auf der Versammlung intensiv besprochen und erläutert. Es handelt sich hierbei überwiegend um Darstellungen bzw. Verständnisfragen.

Bei einer weiteren Anfechtung der Verwaltungsabrechnung wird das Gericht entscheiden.
Beschluss
Die vorgelegten G[…]


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