AG Bergheim, Az.: 28 C 219/07
Die Beklagten werden verurteilt, an die Kläger 321,47 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30.11.2006 sowie außergerichtliche Rechtsverfolgungskosten von 83,54 Euro zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger 11% und die Beklagten tragen 89 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
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Die Parteien streiten über Ansprüche auf Schadensersatz und Nachzahlung von Betriebskosten aus einem inzwischen beendeten Mietverhältnis.
Die Kläger sind Eigentümer des Hauses mit der Anschrift in … .
Die Beklagten waren Mieter der Wohnung im Souterrain dieses Hauses. Die Wohnung ist an eine Fäkalienhebeanlage zur Entsorgung des Abwassers angeschlossen. Der in der Hebeanlage befindlichen Pumpe ist ein Zerhacker vorgeschaltet, der Festteile und Papier pumpfähig zerkleinert.
Die Parteien schlossen am 25.05.2005 einen Mietvertrag. § 22 des Mietvertrages lautet u. a. wie folgt:
„Der Mieter ist verpflichtet: (…) Die Gas-, Be- und Entwässerungsanlagen, die elektrische Anlage und sonstige Hauseinrichtungen nicht zu beschädigen, insbesondere Verstopfungen der Abwasserrohre zu verhindern sowie die Gasbrennstellen sauber zu halten und Störungen an diesen Einrichtungen dem Vermieter sofort zu melden.“
Die Kläger wiesen die Beklagten außerdem ausdrücklich darauf hin, dass über das WC der Souterrainwohnung insbesondere keine Damenhygienetextilien entsorgt werden dürften, da ansonsten die Gefahr einer Verstopfung der Hebeanlage bestünde.
Während der Dauer des Mietverhältnisses kam es mehrfach zu Verstopfungen des WC-Abflusses, die von Klägerseite beseitigt wurden.
Am 09.10.2006 musste die Hebeanlage aufgrund einer erneuten Verstopfung gereinigt werden. Der von den Klägern zur Schadensfeststellung eingeschaltete Zeuge beauftragte die Firma GmbH mit den erforderlichen Rohrreinigungsarbeiten. Die Kosten der Schadensfeststellung und -beseitigung beliefen sich insgesamt 321,47 Euro. Wegen der durchgeführten Arbeiten und der Höhe der geltend gemachten Kosten wird im Einzelnen auf die Rechnungen der Firma Elektrotechnik vom 10.10.2006[…]