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Oberlandesgericht Hamm, Az.: 11 U 127/15, Beschluss vom 13.04.2016
Leitsatz: Eine Besucherin, die mit den Absätzen ihrer Stöckelschuhe in einer Schmutzfangmatte im Eingangsbereich eines städtischen Theaters hängen bleibt und dann zu Fall kommt, kann die Stadt nicht aufgrund einer Verkehrssicherungspflichtverletzung auf Schadensersatz für erlittene Verletzungen in Anspruch nehmen, wenn die Matte im Eingangsbereich klar erkennbar und bei vorsichtigem Gehen – auch mit Stöckelschuhen – gefahrlos zu überqueren war.
Der Senat weist darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung der Klägerin gegen das am 22.06.2015 verkündete Urteil des Einzelrichters der 4. Zivilkammer des Landgerichts Essen durch einstimmigen Beschluss nach § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.
Der Klägerin wird Gelegenheit gegeben, binnen 3 Wochen ab Zugang dieses [...] Weiterlesen
“Stöckelschuhe – Verkehrssicherungspflichtverletzung bei Sturz im Eingangsbereich”