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Verstoß eines Landwirts gegen Aufzeichnung- und Dokumentationspflichten durch Nichtaufzeichnung der Arbeitszeiten seines ausländischen Arbeitnehmers
OLG Hamm, Az: III-3 RBs 277/16, Beschluss vom 18.10.2016
Bußgeldtatbestand:
Leitsatz: Nicht jedem Arbeitgeber der im AEntG genannten Branchen ist grundsätzlich die Pflicht auferlegt, nach näherer Maßgabe des § 19 Abs. 1 AEntG im Anwendungsbereich der dort erfassten Tarifregelungen oder Rechtsverordnungen Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit des Arbeitnehmers aufzuzeichnen. § 19 Abs. 1 AEntG verweist – soweit es um die Branche oder den Geltungsbereich geht – nur auf § 4 Abs. 1 Nr. 1 AEntG und damit nur auf das Bauhauptgewerbe und das Baunebengewerbe. Eine analoge Anwendung der Sanktionierung auf die nach dem Wortlaut des § 19 Abs.1 nicht [...] Weiterlesen
“Aufzeichnung- und Dokumentationspflichten Landwirt bei ausländischen Arbeitnehmern”