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AG Wittlich – Az.: Lw 11/10 – Urteil vom 20.02.2014
1. Die Genehmigung des notariellen Kaufvertrages vom … – Urkundenrollen-Nr. … des Notars … wird versagt.
2. Die Gerichtskosten hat die Antragstellerin zu tragen. Außergerichtliche Kosten – auch für das Beschwerdeverfahren- werden nicht erstattet.
3. Der Geschäftswert wird auf 15.000,00 Euro festgesetzt.
Gründe
I.
Mit notariellem Vertrag vom … erwarb die Antragstellerin von … mehrere Grundstücke, Flur … Nr. …, Flur … Nr. … und Flur … Nr. …, jeweils eingetragen im Grundbuch für … Blatt …, zu einem Gesamtkaufpreis in Höhe von 15.000,00 Euro.
Der beurkundende Notar unterließ es, den Vertrag der Antragsgegnerin als der zuständigen Behörde zur Genehmigung nach dem Grundstücksverkehrsgesetz vorzulegen. Nachdem [...] Weiterlesen
“Landwirtschaftliche Grundstücke – Genehmigungspflicht auf Grund Vorgaben eines Bauleitplans”