Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Widerruf privatschriftliches Testament durch großflächige Durchstreichungen

Ganzen Artikel lesen auf: Erbrechtsiegen.de

Das Oberlandesgericht München hat entschieden, dass die Durchstreichungen im Testament einer verstorbenen Frau als Widerrufshandlung zu werten sind und somit der Antrag des Lebensgefährten auf einen Erbschein abgelehnt wird. Die Kosten des Verfahrens wurden ihm auferlegt. Die Angelegenheit hinsichtlich der Erbscheinsanträge der Brüder bleibt weiterhin offen.

→ Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 33 Wx 73/23

[toc]


✔ Das Wichtigste in Kürze

Das handschriftliche Testament der Erblasserin vom 07.03.2020 wurde durch die großflächigen Durchstreichungen auf allen Seiten widerrufen.
Die Erblasserin befand sich bis zu ihrem Tod im Besitz des Testaments und Dritte hatten keinen Zugriff darauf.
Es ist auszuschließen, dass die Durchstreichungen von Dritten vorgenommen wurden.
Die Vermutung, dass die Erblasserin die Streichungen in Widerrufsabsicht vornahm, wurde nicht widerlegt.
Die Behauptung, die Erblasserin habe die Durchstreichungen nur vorgenommen, um ein neues Testament zu errichten, ließ sich nicht belegen.
Der Erbscheinsantrag des Beteiligten zu 1 auf Anerkennung als Alleinerbe wurde folglich zurückgewiesen.


Testament widerrufen: Durchstreichungen als Widerrufshandlung?
(Symbolfoto: LivDeco /Shutterstock.com)

Ein Testament ist ein wichtiges Rechtsdokument, das die letzten Willenswünsche einer Person festlegt. Es regelt, was nach dem Tod mit dem persönlichen Vermögen und Besitz geschehen soll. Dabei gibt es verschiedene Formen des Testaments, darunter das handschriftliche Testament, das ganz oder teilweise von der erblassenden Person selbst verfasst wird.

Im Laufe der Zeit kann es jedoch vorkommen, dass eine Person ihren letzten Willen ändern oder sogar widerrufen möchte. Dafür gibt es gesetzlich geregelte Möglichkeiten, wie etwa das Erstellen eines neuen Testaments oder die Vernichtung oder Veränderung des bestehenden Dokuments.
[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv