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Landwirtschaftliche Grundstücke – Genehmigungspflicht auf Grund Vorgaben eines Bauleitplans

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AG Wittlich – Az.: Lw 11/10 – Urteil vom 20.02.2014

1. Die Genehmigung des notariellen Kaufvertrages vom … – Urkundenrollen-Nr. … des Notars … wird versagt.

2. Die Gerichtskosten hat die Antragstellerin zu tragen. Außergerichtliche Kosten – auch für das Beschwerdeverfahren- werden nicht erstattet.

3. Der Geschäftswert wird auf 15.000,00 Euro festgesetzt.
Gründe
I.

Mit notariellem Vertrag vom … erwarb die Antragstellerin von … mehrere Grundstücke, Flur … Nr. …, Flur … Nr. … und Flur … Nr. …, jeweils eingetragen im Grundbuch für … Blatt …, zu einem Gesamtkaufpreis in Höhe von 15.000,00 Euro.

Der beurkundende Notar unterließ es, den Vertrag der Antragsgegnerin als der zuständigen Behörde zur Genehmigung nach dem Grundstücksverkehrsgesetz vorzulegen. Nachdem die Antragstellerin am 12. Juni 2006 als Eigentümerin ins Grundbuch eingetragen wurde, hat das Grundbuchamt auf Antrag der Antragsgegnerin am 8. Juni 2007 einen Widerspruch in das Grundbuch von … Blatt … eingetragen. Die Erteilung eines von der Antragstellerin beantragen Negativattestes gemäß § 5 Grundstücksverkehrsgesetz hat die Antragsgegnerin mit Bescheid vom 6. August 2007 bestandskräftig abgelehnt.

Mit notariellem Kaufvertrag vom 10. Dezember 2009 hat die Verkäuferin …, ihr Mann war zwischenzeitlich verstorben, das Grundstück Flur … Nr. … an ihre Tochter … für einen Kaufpreis in Höhe von 15.000,00 Euro veräußert. Die grundstückverkehrsrechtliche Genehmigung wurde von der Antragsgegnerin am 10. März 2010 erteilt. Eine grundbuchrechtliche Umschreibung steht noch aus, da die Antragstellerin im Grundbuch als Eigentümerin ausgewiesen ist.

Am 29. Juli 2010 beantragte …, vertreten durch ihre Tochter …, von der Antragsgegnerin die grundstücksverkehrsrechtliche Genehmigung des mit der Antragstellerin abgeschlossenen notariellem Kaufvertrages vom ….

Mit einem an die Antragsgegnerin adressierten Schreiben vom 4. August 2010 zeigten … und … als Nebenerwerbslandwirte ihr Interesse an dem Erwerb des verfahrensgegenständlichen Grundstücks Flur … Nr. … an.

Mit Bescheid vom 29. September 2010 versagte die Antragsgegnerin die Genehmigung des notariellen Kaufvertrages betreffend des Grundstücks Flur … Nr. … da nach ihrer Auffassung … als Nebenerwerbslandwirte ein schützenswertes Interesse an dem Erwerb hätten. Das Grundstück Flur … Nr. … sei Bestandteil der Wirtschaftsstelle der … und damit für die Existenzfähigkeit deren Betrieb von großer Bedeutung. Insofern würd[…]


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