Das Landgericht Itzehoe hat die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis eines Angeklagten aufgehoben, da die Voraussetzungen für eine solche Maßnahme nicht erfüllt waren. Die Entscheidung basiert auf einer sorgfältigen Prüfung der Beweise, insbesondere der Bewegungsdaten des Fahrzeugs, welche die Verdachtsmomente gegen den Angeklagten nicht stützten. Dies unterstreicht die Notwendigkeit einer genaueren juristischen Abwägung in Fällen der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis.
→ Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 2 Qs 137/23
✔ Das Wichtigste in Kürze
Die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis ist aufgehoben worden, da kein dringender Tatverdacht einer Trunkenheitsfahrt vorlag.
Aussagen von Zeugen über das Führen eines Fahrzeugs wurden durch Bewegungsdaten des Firmenwagens widerlegt.
Daten zeigten nur eine Entriegelung um 11:27 Uhr und Verriegelung um 13:16 Uhr, aber keine Bewegung dazwischen.
Das Privatgutachten bestätigte die Unmanipulierbarkeit der Daten.
Nach derzeitigem Ermittlungsstand ist nicht davon auszugehen, dass dem Angeklagten die Fahrerlaubnis entzogen wird.
Die Klärung des Sachverhalts bleibt der Hauptverhandlung vorbehalten.
Der Widerspruch zwischen Zeugenaussagen und Bewegungsdaten muss dort aufgeklärt werden.
Die Staatskasse trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Fahrerlaubnisentziehung: Wenn der dringende Tatverdacht fehlt
In Deutschland ist die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis eine wichtige strafrechtliche Maßnahme, die in bestimmten Fällen angeordnet werden kann. Dabei geht es darum, Autofahrer vorübergehend vom Lenken eines Kraftfahrzeugs auszuschließen, wenn der dringende Verdacht besteht, dass sie künftig eine Gefahr für den Straßenverkehr darstellen könnten.
Entscheidend ist hierbei, dass tatsächlich ein „dringender Tatverdacht“ vorliegt, also ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit, dass der Beschuldigte eine Straftat begangen hat, die den Führerscheinentzug rechtfertigt. Nur dann darf die Behörde oder das Gericht die vorläufige Entziehung anordnen, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, bis in der Hauptverhandlung abschließend über die Führungseignung entschiede[…]