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VERWALTUNGSGERICHT GÖTTINGEN
Az.: 1 B 1128/00
BESCHLUSS
Streitgegenstand: Entziehung der Fahrerlaubnis hier: Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO
In der Verwaltungsrechtssache des Kaufmanns hat das Verwaltungsgericht Göttingen – 1. Kammer – am 11. August 2000 durch den Richter am Verwaltungsgericht Dr. Richtberg als Einzelrichter beschlossen:
Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 4.000,00 DM festgesetzt.
Gründe:
Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes ist zulässig, aber unbegründet.
Der Antragsgegner hat das besondere Interesse an der sofortigen Vollziehung des angefochtenen Bescheides in einer den Anforderungen des § 80 Abs. 3 VwGO genügenden Weise begründet.
Die in materiell-rechtlicher Hinsicht im Rahmen der Entscheidung [...] Weiterlesen
“Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund der Nichtvornahme einer Fahrprobe beim TüV”