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Oberlandesgericht Bamberg
Az: 3 Ss OWi 1662/07
Beschluss vom 18.12.2007
Zum Sachverhalt:
Das AG hat den Betr. am 24.09.2007 wegen einer am 26.04.2007 fahrlässig begangenen Verkehrsordnungswidrigkeit der Nichteinhaltung des erforderlichen Mindestabstandes zu einem vorausfahrenden Fahrzeug (§§ 4 I 1 i.V.m. 49 I Nr. 4 StVO) zu einer Geldbuße von 100 € verurteilt und gegen ihn ein einmonatiges (Regel-) Fahrverbot wegen grober Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers i.S.v. § 25 I 1 StVG festgesetzt (§ 4 I 1 Nr. 2 BKatV i.V.m. Nr. 12.5.3 der Tabelle 2 BKat). Nach den Urteilsfeststellungen hielt der Betr. auf der Autobahn mit seinem Pkw bei einer Geschwindigkeit von 117 km/h zum vorausfahrenden Fahrzeug lediglich einen Abstand von 14,40 m und [...] Weiterlesen
“Brückenabstandsmessverfahren in Bayern”