OLG Frankfurt/Main
Az: 20 W 138/08
Beschluss vom 15.11.2010
Die sofortige weitere Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin hat die Gerichtskosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde zu tragen.
Außergerichtliche Kosten werden im Verfahren der weiteren Beschwerde nicht erstattet.
Wert des Verfahrens der weiteren Beschwerde: 14.800,– EUR.
Gründe
I. Antragstellerin und Antragsgegner bilden die sich aus dem Rubrum ergebende Wohnungseigentümergemeinschaft. Die Antragstellerin wendet sich gegen einen Beschluss der Eigentümerversammlung vom 17.07.2003 zu TOP 3.3, in welchem die Eigentümergemeinschaft entschied, an der gesamten Hausfassade eine Wärmedämmung anzubringen und die Mittel hierfür aus der Instandhaltungsrücklage und zum Teil aus einer noch zu beschließenden Sonderumlage zu finanzieren.
In den Wohnungen der Antragsgegner war es zu Schimmelbildung gekommen, woraufhin die Eigentümergemeinschaft ein Gutachten des Sachverständigen Dipl.-Ing. SV1 zur Frage der Ursache und der Beseitigung der aufgetretenen Mängel eingeholt hatte. Nach den Feststellungen des Gutachtens des Sachverständigen Dipl.-Ing. SV1 vom 06.04.2001 (Bl. 34 ff. d. A.) waren die Feuchtigkeitsschäden auf eine mangelhafte Dämmung der Außenwände zurückzuführen. Der Sachverständige hatte ferner festgestellt, dass die vorhandenen Betonringbalken in ihrer Wärmedämmungseigenschaft bedeutend schlechter seien als die des umliegenden Mauerwerks.
Nach Vorlage des Gutachtens holte die Eigentümergemeinschaft verschiedene Angebote zur Sanierung der Außenfassade ein, wobei zwei Varianten zur Entscheidung standen: Zum einen, wie von dem Sachverständigen Dipl.-Ing. SV1 vorgeschlagen, die Dämmung der Giebelseite bis ca. 60 bis 70 cm in die Fassaden der Straßen- und Gartenseite mit Kosten von ca. 17.000,– EUR, zum anderen die Dämmung der kompletten Hausfassade mit Kosten von ca. 33.700,– EUR. Wegen des Inhalts der Baukostenzusammenstellung vom 16.07.2003 wird auf Bl. 274 d. A. Bezug genommen. Es existiert eine weitere Baukostenzusammenstellung mit Datum 16.03.2003 (Bl. 273 d. A.), welche für die Teildämmung Kosten von ca. 26.600,– EUR und für die vollständige Dämmung Kosten von ca. 36.900,– EUR ausweist.
Nach[…]