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Oberlandesgericht Hamm
Az: I-15 W 701/10
Beschluss vom 09.12.2011
Leitsatz (vom Verfasser nicht amtlich):
Der Satz in einem Testament „Jegliche Forderungen von Verwandten (mit denen auch seit Jahrzehnten schon keinerlei Kontakt besteht) werden ausdrücklich ausgeschlossen“ ist als umfassende Enterbung im Sinne des § 1938 BGB auszulegen.
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 220.000 € festgesetzt.
Gründe
Die zulässige Beschwerde ist unbegründet.
Das Amtsgericht hat den Erbscheinsantrag, der die gesetzliche Erbfolge bezeugen soll, zu Recht abgelehnt, da die Verwandten der Erblasserin als gesetzliche Erben durch die letztwillige Verfügung vom 25.04.1981 von der Erbfolge ausgeschlossen sind. Auch der Senat legt den zweiten Satz des Testaments „Jegliche Forderungen von Verwandten (mit denen auch [...] Weiterlesen
“Umfassende Enterbung von Verwandten”