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Auskunftsanspruch für Vergangenheit gegenüber Bevollmächtigten im Erbfall?

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 AG Ebersberg
Az: 2 C 657/06
Urteil vom 02.11.2006

In dem Rechtsstreit wegen Auskunft, Forderung erläßt das Amtsgericht – Streitgericht – Ebersberg aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 02.11. 2006 im Namen des Volkes folgendes Endurteil :
I. Die Klage wird abgewiesen.

II. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von EUR 300,00 abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
Tatbestand:
Die Parteien streiten um einen Auskunftsanspruch.

Der Beklagte zu 1) ist der Sohn des verstorbenen Ehemannes der Klägerin, die Beklagte zu 2) ist seine Ehefrau.

Unter dem 21.10.2002 erteilte die Klägerin den beiden Beklagten eine notarielle Vorsorgevollmacht (Anlage K1) mit der die Beklagten zur Vermeidung einer etwaigen gesetzlichen Betreuung berechtigt waren ( die Klägerin umfassend zu vertreten.

Unstreitig machten die Beklagten von dieser Vollmacht über Jahre hinweg auch Gebrauch.

Mit Schreiben vom 17.06.2005 (Anlage K2) widerrief die Klägerin die Vorsorgevollmacht.

Die Klägerin trägt vor, ihr stünde der geltend gemachte Auskunftsanspruch zu, da sich mittlerweile Verdachtsmomente ergeben hätten, dass von der erteilten Vollmacht nicht im Interesse der Vollmachtgeberin gehandelt worden sei.

So hätte sich der Beklagte zu 1) einmal geweigert, der Klägerin für gekaufte Wäsche einen entsprechenden Beleg vorzulegen.

Im Übrigen seien die Beklagten durch die Klägerin immer wieder aufgefordert worden, für getätigte Geschäfte Belege vorzulegen, was diese nicht getan hätten.

Die Klägerin trägt weiter vor, die Beklagten hielten ihre gesamten Unterlagen -insbesondere Verträge- zurück.

Letztlich trägt die Klägerin vor, im Rahmen eines Rechtstreits beim Landgericht München II, in dem es unter anderem um Ansprüche der Klägerin gegen den Beklagten zu 1) aus einem Erbvertrag gehe, behaupte dieser wahrheitswidrig einen geschlossenen Erlass im Hinblick auf die Zahlung einer erbvertraglich vereinbarten Leibrente.

Die Klägerin beantragt daher, die Beklagten zu verurteilen

1.
De[…]


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