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OLG Celle – Az.: 4 W 39/11 – Beschluss vom 25.05.2011
Die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Grundbuchamt – Osterholz-Scharmbeck vom 16. Februar 2011 wird zurückgewiesen.
Die Antragsteller haben die Kosten des Beschwerdeverfahrens je zu 1/2 zu tragen.
Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf 4.925 € festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Gründe
Die Antragsteller begehren die Eintragung eines Nießbrauchsrechtes zugunsten der Antragstellerin zu 2, lastend an einem Gesellschaftsanteil des Antragstellers zu 1.
I.
Der Antragsteller zu 1 ist zusammen mit zwei anderen Gesellschafter der BGB-Gesellschaft Sch., S.-L. und F. Mit notariellem Vertrag vom 7. Dezember 2010 bewilligte (und beantragte) der Antragsteller zu 1 die Eintragung einer Verfügungsbeschränkung infolge Nießbrauchsrechtsbestellung am [...] Weiterlesen
“Eintragungsfähigkeit Nießbrauchrechtsbestellung am Gesellschafteranteil eines GbR-Gesellschafters”