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KG Berlin – Az.: 1 W 243/11 – Beschluss vom 02.08.2011
Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.
Das Grundbuchamt wird angewiesen, eine Zwischenverfügung nach Maßgabe der nachfolgenden Gründe zu erlassen.
Gründe
I.
Die Beteiligten begehren die Eintragung einer von den Beteiligten zu 1. und 2. bewilligten Auflassungsvormerkung zugunsten der Beteiligten zu 3. und 4. sowie einer Finanzierungsgrundschuld, die die Beteiligten zu 3. und 4. aufgrund einer Belastungsvollmacht der Beteiligten zu 1. und 2. bestellt haben. Die Beteiligten zu 1. und 2. sind nicht als Eigentümer des betroffenen Grundstücks im Grundbuch eingetragen, sondern stützen ihre Berechtigung auf eine Kette von Erbgängen außerhalb des Grundbuchs. Das Grundbuchamt hat mit Zwischenverfügung vom 24. Februar 2011 darauf hingewiesen, dass das [...] Weiterlesen
“Erbenantrag auf Eintragung einer Auflassungsvormerkung verbunden mit einer Grundschuld”