BUNDESGERICHTSHOF Az.: VIII ZR 160/08 Urteil vom 04.03.2009 Vorinstanzen: LG Ellwangen, Urteil vom 19.10.2007, Az.: 3 O 147/07 OLG Stuttgart, Urteil vom 04.06.2008, Az.: 3 U 236/07
Leitsätze:
a) Für die Beurteilung, ob ein Kraftfahrzeug mit Dieselpartikelfilter deswegen im Sinne des § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB mangelhaft ist, weil der Partikelfilter von Zeit zu Zeit der Reinigung (Regenerierung) bedarf und dazu eine Abgastemperatur benötigt wird, die im reinen Kurzstreckenbetrieb regelmäßig nicht erreicht wird, kann nicht auf die Eignung zur gewöhnlichen Verwendung, die übliche Beschaffenheit oder die aus der Sicht des Käufers zu erwartende Beschaffenheit von Kraftfahrzeugen ohne Dieselpartikelfilter abgestellt werden. [...]