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AG Freiburg (Breisgau)
Az: 55 C 958/07
Urteil vom 19.06.2007
1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 4.559,03 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit 27.03.2007 zu bezahlen.
2. Die Kosten des Verfahrens tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.
3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Der Kläger verlangt von den Beklagten Schadensersatz aufgrund eines Verkehrsunfalls vom 12.11.2006 in Freiburg.
Die Beklagte Ziffer 1 fuhr mit dem bei der Beklagten Ziffer 2 haftpflichtversicherten Automatikfahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen .. – … vor dem klägerischen Fahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen KA – …, das vom Vater [...] Weiterlesen
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