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Landgericht Bonn
Az: 31 T 1398/09
Beschluss vom 20.01.2010
Die sofortige Beschwerde vom 19.11.2009 wird zurückgewiesen.
Gründe
I. Die Beschwerdeführerin wendet sich gegen die Festsetzung eines Ordnungsgeldes von 2.500,00 EURO wegen verspäteter Einreichung der Jahresabschlussunterlagen zum Stichtag 30.06.2008 bei dem Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers. Das Bundesamt für Justiz hat der Beschwerdeführerin die Verhängung des Ordnungsgeldes mit Verfügung vom 15.07.2009, zugestellt am 18.07.2009, angedroht.
Dagegen hat die Beschwerdeführerin unter dem 21.07.2009 (Eingang) Einspruch eingelegt.
Das Bundesamt für Justiz hat durch die angefochtene Entscheidung vom 05.11.2009 das bezeichnete Ordnungsgeld unter Verwerfung des Einspruchs festgesetzt.
Gegen die ihr am 10.11.2009 zugestellte Entscheidung hat die Beschwerdeführerin am 23.11.2009 sofortige Beschwerde eingelegt. 7II.8Die gemäß §§ 335 Abs. 4, Abs. 5 [...] Weiterlesen
“Jahresabschluss – Ordnungsgeld bei Verstoß gegen Offenlegungspflicht”