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Grundbuchbeschwerde – Erfüllungseinwand bei Zwangssicherungshypothekeintragung

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Beschwerde gegen Eintragung von Zwangssicherungshypothek abgewiesen
Das Oberlandesgericht München hat die Beschwerde gegen die Eintragung einer Zwangssicherungshypothek abgewiesen und bestätigt, dass die Eintragung im Grundbuch rechtmäßig war. Der Beschwerdeführer muss die Verfahrenskosten tragen.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 34 Wx 394/15  >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Zentrale Punkte des Urteils:

Zurückweisung der Beschwerde: Das OLG München lehnte die Beschwerde gegen die Eintragung der Zwangssicherungshypothek im Grundbuch ab.
Rechtmäßigkeit der Hypothekeneintragung: Die Eintragung der Zwangssicherungshypothek über 830,56 € nebst Zinsen wurde als rechtmäßig bestätigt.
Überschreitung des Mindestbetrags: Der eingetragene Betrag überschritt den gesetzlichen Mindestbetrag von 750 €, was die Eintragung rechtfertigt.
Keine Verletzung gesetzlicher Vorschriften: Das Grundbuchamt handelte im Einklang mit den Vorschriften der ZPO und des GBO, ohne gesetzliche Vorschriften zu verletzen.
Unbegründete Beschwerde: Der Beschwerdeführer konnte keine hinreichenden Gründe vorbringen, die die Eintragung als unzulässig erscheinen ließen.
Kostentragung durch den Beschwerdeführer: Der Beschwerdeführer wurde verpflichtet, die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Kein Widerspruch oder Amtslöschung möglich: Ein Widerspruch oder eine Amtslöschung war in diesem Fall nicht zulässig.
Keine Rechtsbeschwerde zugelassen: Das Gericht ließ keine Rechtsbeschwerde zu, da die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür nicht erfüllt waren.

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In der Welt des Immobilienrechts spielen Grundbuchbeschwerden eine entscheidende Rolle. Diese Beschwerden entstehen häufig im Kontext von Zwangssicherungshypotheken, einem Rechtsinstrument, das zur Sicherung von Forderungen durch Eintragung im Grundbuch eines Grundstücks dient. Die zentrale Rechtsfrage dreht sich dabei oft um die Zulässigkeit solcher Eintragungen und die damit verbundenen rechtlichen Herausforderungen. Insbesondere geht es um die Frage, unter welchen Umständen eine Zwangssicherungshypothek eingetragen werden darf und welche Re[…]


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