Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Altersversorgung (betriebliche) für eingetragene Lebenspartner

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

Bundesarbeitsgericht
Az: 3 AZR 20/07
Urteil vom 14.01.2009

1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 19. Juli 2006 – 7 Sa 139/06 – wird zurückgewiesen.

2. Der Kläger hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.

Tatbestand
Die Parteien streiten darüber, ob dem Kläger als eingetragenem Lebenspartner des früher bei der Beklagten beschäftigten Arbeitnehmers S eine Hinterbliebenenversorgung zusteht.

Der Kläger lebte seit dem Jahr 1977 mit Herrn S bis zu dessen Tod zusammen. Beide begründeten miteinander am 2. August 2001 eine eingetragene Lebenspartnerschaft. Herr S wurde am 1. Dezember 1947 geboren und verstarb am 25. August 2001. Er war vom 1. Januar 1973 bis 12. November 1999 bei der Beklagten beschäftigt. Der betrieblichen Altersversorgung bei der Beklagten lag schon während dieser Zeit der Versorgungstarifvertrag der Deutschen Welle zugrunde (hiernach: Versorgungstarifvertrag) . Dessen § 13 sieht ua. vor:

„ Witwen- und Witwerrente
(1) Der überlebende Ehegatte des Berechtigten erhält, wenn die Ehe bis zum Tode des Berechtigten bestanden hat, eine Witwen- oder Witwerrente, falls der Berechtigte im Zeitpunkt seines Todes Altersrente oder Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit erhalten hat oder zu beanspruchen gehabt hätte.“

Der Kläger begehrt die Zahlung einer Witwerrente in unstreitiger Höhe von 197,29 Euro für die Zeit ab September 2001. Er hat die Auffassung vertreten, ihm stehe die im Tarifvertrag vorgesehene Witwerversorgung zu. Das ergebe sich aus einer ergänzenden Auslegung des Versorgungstarifvertrages, jedenfalls aber aus Gleichbehandlungsgesichtspunkten unter Berücksichtigung europarechtlicher Vorgaben.

Der Kläger hat zuletzt sinngemäß beantragt,
die Beklagte zu verurteilen, an ihn für die Zeit ab September 2001, hilfsweise seit Januar 2005 Witwerrente iHv. 197,29 Euro monatlich zu zahlen.

Die Beklagte hat beantragt, die Klage abzuweisen. Sie hat die Auffassung vertreten, Ansprüche auf Hinterbliebenenversorgung hätte der Kläger nicht.

Das Arbeitsgericht hat die Klage abgewiesen. Die dagegen gerichtete Berufung hat das Landesarbeitsgericht zurückgewiesen. Mit der Revision verfolgt der Kläger seinen zuletzt gestellten Antrag weiter. Die Beklagte begehrt die Zurückweisung der Revision.

Entscheidungsgründe
Die Revi[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv