Landesarbeitsgericht Niedersachsen
Az: 13 Sa 437/09
Urteil vom 17.11.2009
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Oldenburg vom 10.12.2008, 6 Ca 56/08, teilweise abgeändert.
Es wird festgestellt, dass die Änderungen der Arbeitsbedingungen aus der Änderungskündigung vom 28.12.2007 sozial nicht gerechtfertigt sind.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu ¼, der Beklagte zu ¾.
Der Wert des Streitgegenstandes für das Berufungsverfahren wird auf 12.000,– € festgesetzt.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
Die Klägerin begehrt die Feststellung, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen mit Änderungskündigung vom 28.12.2007 nicht sozial gerechtfertigt ist. Außerdem hat sie Weiterbeschäftigung zu den bisherigen Arbeitsbedingungen begehrt. Die Klägerin hat die Änderungskündigung unter Vorbehalt angenommen.
Der beklagte Verein betreibt Behinderteneinrichtungen in Niedersachsen und beschäftigt etwa 1.370 Arbeitnehmer. Er ist Mitglied des Diakonischen Werkes der ev.-luth. Landeskirche Hannover, wendet auf die Arbeitsverhältnisse aber nicht allgemeine Vertragsrichtlinien des Diakonischen Werkes an, sondern Tarifverträge des öffentlichen Dienstes. Tarifbindung besteht nicht.
Die 1956 geborene Klägerin ist seit 1978 als Heilerziehungshelferin zu einem Bruttomonatsgehalt von 3.000,– € bei dem Beklagten beschäftigt. Im schriftlichen Arbeitsvertrag vom 11.01.1985 (Bl. 170 ff. d.A.) ist in § 2 bestimmt:
Für das Arbeitsverhältnis gelten die Bestimmungen des Bundes-Angestelltentarifvertrages (BAT-VKA) und der diesen ergänzenden oder ändernden Tarifverträge, soweit in diesem Anstellungsvertrag nicht ausdrücklich etwas anderes festgesetzt ist.
Die Umstellung von BAT auf TVöD-VKA, die u.a. Gegenstand der Änderungskündigung ist, hat der Beklagte zum 01.07.2007 vorgenommen.
Der Beklagte behauptet eine existenzgefährdende wirtschaftliche Notlage. Deshalb seien zwei Sanierungsvereinbarungen mit der Mitarbeitervertretung getroffen worden. Die erste Sanierungsvereinbarung beinhaltet im Wesentlichen für die Jahre 2003 bis 2007 die Au[…]