Das Oberlandesgericht Brandenburg beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Neuruppin zurückzuweisen, da die Baubehörde keine schuldhafte Verzögerung bei der Bearbeitung des Bauantrags zu verantworten hat. Die auferlegten Auflagen, insbesondere die bodendenkmalrechtlichen Bedingungen und Brandschutzmaßnahmen, seien rechtmäßig, im öffentlichen Interesse und nicht unverhältnismäßig. Somit hat die Klägerin keinen Anspruch auf Schadensersatz für die durch die verspätete Baugenehmigung entstandenen finanziellen Verluste.
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✔ Kurz und knapp
Keine verspätete Erteilung der Baugenehmigung, da es sich um ein umfangreiches Bauvorhaben handelte und die letzten Unterlagen erst Mitte Dezember 2015 eingereicht wurden.
Die bodendenkmalrechtliche Erlaubnis wurde zu Unrecht ausgeklammert, verzögerte das Vorhaben aber nicht entscheidend.
Die meisten Auflagen waren nicht rechtswidrig, sondern im öffentlichen Interesse und verhältnismäßig.
Einzelne Auflagen wie zur Fotodokumentation waren zwar rechtswidrig, verzögerten die Fertigstellung aber nicht unzumutbar.
Kein Anspruch aus Verschulden bei Vertragsschluss, da der Beklagte nicht verpflichtet war, auf mögliche denkmalrechtliche Auflagen hinzuweisen.
Kein Verdacht auf Korruption des Beklagten, um sich vom Mietvertrag zu lösen.
Insgesamt lag keine schuldhafte Pflichtverletzung des Beklagten vor.
Baugenehmigung: Kein Schadensersatz für Bauherrn bei rechtzeitiger Prüfung
Bauvorhaben sind oft komplexe Projekte, die eine sorgfältige Planung und Genehmigung erfordern. Die Erteilung einer Baugenehmigung durch die zuständige Behörde ist dabei ein entscheidender Schritt. Kommt es zu Verzögerungen in diesem Prozess, können dadurch erhebliche Kosten und Schäden für den Bauherrn entstehen.
Rechtliche Fragen rund um verspätet erteilte Baugenehmigungen und den daraus resultierenden Schadensersatzansprüchen sind ein häufig diskutiertes Thema im Baurecht. Entscheidend sind hierbei vor allem, ob ein Verschulden der Behörde vorliegt und inwieweit etwaige Verzögerungen kausal für die eingetretenen Schäden waren. Die Rechtsprechu[…]