Das Landgericht München I hat entschieden, dass ein Werkvertrag über die Restauration eines Oldtimers aufgrund einer Schwarzgeldabrede nichtig ist. Der Kläger, Insolvenzverwalter der beauftragten Werkstatt, kann daher keine Ansprüche aus dem Vertrag geltend machen. Das Urteil unterstreicht die konsequente Haltung der Gerichte gegenüber Schwarzarbeit und die Wichtigkeit der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften.
Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 6 O 341/21 ➔
✔ Kurz und knapp
Der Werkvertrag zwischen der insolventen GmbH und dem Beklagten ist gemäß § 134 BGB i.V.m. § 1 Schwarzarbeitsgesetz (SchwarzArbG) nichtig, da Indizien auf eine nachträgliche Schwarzgeldabrede hindeuten.
Laut Rechtsprechung genügt für die Nichtigkeit, dass eine Partei gegen das SchwarzArbG verstößt und die andere dies erkennt und ausnutzt.
Die Gesamtumstände (Angebot des Geschäftsführers für Barzahlung, spätere „korrekte“ Abrechnung aufgrund Insolvenz etc.) deuten auf eine Schwarzgeldabrede hin.
Bei Nichtigkeit können aus dem Vertrag keine Zahlungsansprüche hergeleitet werden.
Bloße Verneinung einer Schwarzgeldabrede durch die Parteien reicht nicht aus, wenn schwerwiegende Indizien vorliegen.
Die Zeugenaussage des Geschäftsführers konnte die Indizien nicht entkräften.
Schwarzgeldabrede führt zur Nichtigkeit eines Werkvertrags
Schwarzgeldabreden zwischen Vertragsparteien stellen ein ernsthaftes Problem dar, das die Wirtschaft und Gesellschaft belastet. Durch die bewusste Umgehung von Steuern und Abgaben entgehen dem Staat erhebliche Einnahmen, die an anderer Stelle fehlen. Gleichzeitig verschaffen sich die Beteiligten durch solche Praktiken unlautere Wettbewerbsvorteile gegenüber Unternehmen, die sich an die geltenden Gesetze halten.
Das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit soll solchen illegalen Machenschaften einen Riegel vorschieben. Es sieht weitreichende Konsequenzen vor, sollte eine Schwarzgeldabrede nachgewiesen werden – bis hin zur völligen Nichtigkeit des zugrunde liegenden Vertrags. In der Rechtspraxis erweist sich der Nachweis einer solchen Abrede jedoch oft als herausfordernd, da die Beteiligten bestrebt sind, ihre Machenschaften zu verheimlichen.
Im Folgenden wird ein konkreter Gerichtsfall beleuchtet, in dem das Landgericht Potsdam die Nicht[…]