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OBERLANDESGERICHT FRANKFURT AM MAIN BESCHLUSS
Az.: 2 Ws (B) 378/01 OwiG
Beschluss vom 22.10.2001
Inder Bußgeldsache wegen Verkehrsordnungswidrigkeit hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main – Senat für Bußgeldsachen -auf die Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft Gießen gegen das Urteil des Amtsgerichts Gießen vom 22. August 2001 am 22. Oktober 2001 beschlossen:
Das angefochtene Urteil wird im Rechtsfolgenausspruch aufgehoben.
Gegen den Betroffenen wird eine Geldbuße von 250,- DM verhängt. Ihm wird ferner untersagt, für die Dauer eines Monats Kraftfahrzeuge jeder Art im Straßenverkehr zu führen.
Das Fahrverbot wird ersf wirksam, wenn der Führerschein in amtliche Verwahrung gelangt, spätestens jedoch mit Ablauf von vier Monaten seit Rechts-
kraft dieses Beschlusses (23. Oktober 2001).
Der Betroffene hat die Kosten der [...] Weiterlesen
“Rotlichtverstoß und Augenblicksversagen – Fahrverbot”