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Sachverhalt & Ergebnis
Unserem Mandanten wurde vom Main-Tauber-Kreis vorgeworfen, am 13.03.2017 in Tauberbischofsheim auf der L 578 Großrindfeld in Fahrtrichtung Tauberbischofsheim die dort zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 100 km/h um 24 km/h überschritten zu haben. Die Messung erfolgte mit dem Lasergerät Riegl FG-21 P.
Mögliche anzugreifende Fehlerquellen beim Riegl FG 21-P
Die Rechtssprechung hat die Geschwindigkeitsmessung mit dem Riegl FG 21-P als standardisiertes Messverfahren gesichert anerkannt und dabei Standards aufgestellt, die zu einer rechtswirksamen Messung mit dem Riegl FG 21-P zwingend eingehalten werden müssen. Dazu gehören:
einwandfreier geeichter Zustand bei Messung
Anwendung gemäß der Bauartzulassung
unter Beachtung der offiziellen Gebrauchsanweisung des Herstellers (siehe auch: Gebrauchsanweisung nicht eingehalten)
Bereits die Missachtung eines Punktes kann [...] Weiterlesen
“Geschwindigkeitsüberschreitung außerhalb geschlossener Ortschaften in Tauberbischofsheim”