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Rechtsanwälte Kotz GbR

Führen eines Kraftfahrzeugs unter Wirkung des berauschenden Mittels (Cannabis) in Kreuztal

Ganzen Artikel lesen auf: Bussgeldsiegen.de

Vorgeworfener Verstoß:

Führen eines Kraftfahrzeugs unter Wirkung des berauschenden Mittels (Cannabis)


System zur Messung:

Verkehrskontrolle


Bearbeitende Behörde:

Kreis Siegen-Wittgenstein


Datum:

08.02.2016


Sachverhalt & Ergebnis
Unserem Mandanten wurde vom Kreis Siegen-Wittgenstein vorgeworfen am 08.02.2016 in Kreuztal, Hagener Straße, Ulmenweg in Fahrtrichtung Kreuztal als Führer eines PKW das KFZ unter Wirkung des berauschenden Mittels (Cannabis) geführt zu haben.

m vorliegenden Fall hat unser Mandant weder erkennen können und/oder müssen, dass er während seiner Autofahrt unter der Wirkung von Cannabis stand. Hätte er dies gewußt, hätte er kein Fahrzeug im Straßenverkehr geführt.

Weitere Informationen zum Fahren unter Drogen- und Betäubungsmitteleinfluß.

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