Vorgeworfener Verstoß:
Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 42 km/h
System zur Messung:
Messung mit Lasergerät TRAFFIPAX TraffiStar S 330
Bearbeitende Behörde:
Stadt Köln
Datum:
25.05.2017
Sachverhalt & Ergebnis
Unserem Mandaten wurde von der Stadt Köln vorgeworfen, am 25.05.2017 in Köln, auf der BAB 3, AS Königsforst / AK Köln-Ost, in Fahrtrichtung Oberhausen die dort zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 100 km/h um 42 km/h überschritten zu haben. Die Messung erfolgte mit einem Lasergerät TRAFFIPAX TraffiStar S 330.
Eine Messung mit Geschwindigkeitsmessgerät Traffipax Traffistar S 330 ist nur dann verwertbar und zulässig, wenn es gemäß den Vorgaben der Bedienungsanleitung betrieben wird, es in einem geeichtem Zustand ist und seiner Bauartzulassung oder den Vorgaben der PTB (Physikalisch Technische Bundesanstalt) entsprechend aufgestellt oder verwendet wird. Bei fest installierten Messgeräten sind die Messsensoren in der Fahrbahn eingegossen. Diese müssen in der Regel alle 6 Monate überprüft werden.
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