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Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge bei E-Scooter-Fahrt unter Alkoholeinfluss

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E-Scooter und Alkoholmissbrauch: Konsequenzen für Fahrer
Das Verwaltungsgericht Würzburg hat die Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge für einen E-Scooter-Fahrer, der unter Alkoholeinfluss stand, bestätigt. Die Entscheidung basierte auf wiederholten Alkoholverstößen und dem Nichtvorlegen eines angeforderten medizinisch-psychologischen Gutachtens. Dies unterstreicht die Gleichstellung der Fahrerlaubnis für E-Scooter mit der für konventionelle Kraftfahrzeuge hinsichtlich der Alkoholgrenzwerte und der Notwendigkeit eines verantwortungsvollen Umgangs.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: W 6 S 23.247   >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Die zentralen Punkte aus dem Urteil:

Bestätigung der Untersagung: Der E-Scooter-Fahrer darf fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge nicht führen.
Grund für Untersagung: Wiederholte Alkoholverstöße und das Nichtvorlegen eines medizinisch-psychologischen Gutachtens.
Rechtsgrundlage: § 3 Abs. 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) und relevante Bestimmungen des StVG.
Gleichstellung mit Kraftfahrzeugen: E-Scooter werden bezüglich der Alkoholgrenzwerte wie Kraftfahrzeuge behandelt.
Öffentliches Interesse: Betonung des Schutzes der Verkehrssicherheit und anderer Verkehrsteilnehmer.
Konsequenzen der Nichtvorlage des Gutachtens: Auslegung als Zeichen der Nichteignung zum Führen von Fahrzeugen.
Verhältnismäßigkeit und Anlassbezogenheit: Die Anforderungen an die Gutachtensanordnung und deren Notwendigkeit wurden als angemessen betrachtet.
Kein Ermessensspielraum: Aufgrund der Umstände sah das Gericht keinen Ermessensspielraum für die Behörde und bestätigte die Untersagung.

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Alkoholeinfluss bei E-Scooter-Fahrten und rechtliche Konsequenzen
(Symbolfoto: YURII MASLAK /Shutterstock.com)

Die Nutzung von E-Scootern im […]


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