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Geschwindigkeitsmessung -100m-Mindestabstands des Messbereiches zur Ortstafel

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Verkehrsrechtliche Regeln: Mindestabstand von 100 m zur Ortstafel bei Geschwindigkeitsmessungen
Das Amtsgericht Büdingen verurteilte eine Fahrerin wegen fahrlässiger Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit um 27 km/h innerhalb einer geschlossenen Ortschaft zu einer Geldbuße von 180 €. Die Ordnungsgemäßheit der Messung durch das PoliScan FM1-Gerät wurde bestätigt, trotz der nur 94 m betragenden Distanz zur Ortstafel, anstatt der üblichen 100 m. Es wurden keine Zweifel an der Richtigkeit der Messung oder der Schulung des Messpersonals festgestellt.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: ——   >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Die zentralen Punkte aus dem Urteil:

Verurteilung der Betroffenen zu einer Geldbuße von 180 € wegen Geschwindigkeitsüberschreitung.
Die Messstelle befand sich 94 m vor der Ortstafel.
Das Messgerät PoliScan FM1 wurde als ordnungsgemäß geeicht und funktionsfähig bestätigt.
Der Zeuge war für das Messverfahren korrekt geschult und qualifiziert.
Es gab keine Anzeichen für Fehlmessungen oder technische Mängel am Gerät.
Die Geschwindigkeitsüberschreitung von 27 km/h wurde nach Abzug der Toleranz bestätigt.
Kein Zweifel an der Fahrereigenschaft der Betroffenen.
Die geringe Unterschreitung des Mindestabstands zur Ortstafel wurde als nicht relevant für das Urteil angesehen.

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Geschwindigkeitsübertretungen und ihre juristischen Folgen
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