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Selbständige Anfechtbarkeit der Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung

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Anfechtung MPU-Anordnung
Das Oberverwaltungsgericht Saarland entschied, dass der Antragsteller trotz vorheriger Verkehrsverstöße und der daraus resultierenden Entziehung seiner Fahrerlaubnis die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis beanspruchen kann, ohne zuvor ein medizinisch-psychologisches Gutachten vorlegen zu müssen. Dies gilt, solange keine anderen Gründe der Neuerteilung entgegenstehen. Die Entscheidung berücksichtigt die existenziellen Belange des Antragstellers und prüft die Verhältnismäßigkeit und Notwendigkeit der Anordnung eines Gutachtens.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 1 B 18/23  >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Die zentralen Punkte aus dem Urteil:

Neuerteilung der Fahrerlaubnis: Der Antragsteller kann eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis ohne vorherige medizinisch-psychologische Untersuchung verlangen.
Vorherige Verkehrsverstöße: Trotz vorangegangener Verkehrsverstöße, inklusive einer Trunkenheitsfahrt, wurde entschieden, dass kein medizinisch-psychologisches Gutachten notwendig ist.
Antragsgegner zur vorläufigen Verpflichtung: Der Antragsgegner ist vorläufig verpflichtet, die Neuerteilung der Fahrerlaubnis nicht aus Gründen einer fehlenden Untersuchung zu versagen.
Bedeutung der Verkehrsverstöße: Die Schwere der Verkehrsverstöße allein rechtfertigt nicht die Anforderung eines Gutachtens.
Persönlichkeitsrecht und effektiver Rechtsschutz: Das Urteil berücksichtigt das Persönlichkeitsrecht des Antragstellers und die Notwendigkeit effektiven Rechtsschutzes.
Ermessensausübung der Behörde: Die Behörde muss die Anordnung eines Gutachtens anlassbezogen und verhältnismäßig begründen.
Prüfung der Gesamtpersönlichkeit: Die Gesamtpersönlichkeit des Antragstellers und die Art seiner Verkehrsverstöße wurden bei der Entscheidung berücksichtigt.
Vorrang des Punktesystems: Der Fall zeigt, dass das Punktesystem im Straßenverkehrsrecht grundsätzlich Vorrang hat und Einzelfallentscheidungen gut begründet sein müssen.

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Die Rolle der medizinisch-psychologischen Untersuchung im Verkehrsrecht


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