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Eine standardisierte Geschwindigkeitsmessung und verwertbare Geschwindigkeitsmessung mit dem Geschwindigkeitsmessgerät Traffipax Speedophot liegen nicht vor:
– wenn das notwendige Einsatz-/Messprotokoll bei der Geschwindigkeitsmessung durch die Messbeamten nicht gefertigt wurde.
– wenn das Messgerät nicht gemäß der Bedienungsanleitung und den Vorgaben der PTB aufgebaut wurde (Maximalhöhe, Mindestabstand, gleiche Höhe zur Fahrbahn, Veränderung der Position während der Messung, Absinken des Messgeräts während der Messung; Messwinkel nicht beachtet; nicht die richtigen Objektive verwendet).
– wenn der vorgeschriebene Selbsttest/Funktionstest bei dem Messgerät nicht vor der Messung durchgeführt wurde.
– wenn zu Beginn der Geschwindigkeitsmessung keine Kalibrierungsfotos gefertigt wurden. Durch den Kalibrierungstest wird u.a. die richtige Übertragung und Einblendung der Daten auf dem Negativfilm überprüft, die sonst nicht garantiert werden kann. [...] Weiterlesen
“Geschwindigkeitsmessgerät Traffipax Speedophot – Messfehler”