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Rechtsanwälte Kotz GbR

Bei Google+-Profilen besteht für Unternehmer eine Impressumspflicht

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Auf den Google+-Profilen besteht für Unternehmer, wie bei Facebook-Profilen, eine Impressumpflicht. Der Inhalt und Umfang des Impressums richtet sich nach § 5 TMG. Ein fehlendes Impressum ist wettbewerbswidrig und kann abgemahnt werden (LG Berlin, Beschluss 28.03.2013, Az.: 16 O 154/13). Das Impressum bzw. ein Link zu einem Impressum kann im Google+-Profil auf dem Punkt „Über mich“ oder im Punkt „Info“ gesetzt werden. Es ist jedoch in der Rechtsprechung umstritten, ob ein unbedarfter Nutzer unter dem Punkt „Info“ ein Impressum vermutet.[…]


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