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Bundesgerichtshof
Az: X ZR 97/05
Urteil vom 08.01.2008
Der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat auf die mündliche Verhandlung vom 8. Januar 2008 für Recht erkannt:
Auf die Revision des Klägers wird das am 9. Juni 2005 verkündete Urteil des 11. Zivilsenats des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts in Schleswig aufgehoben.
Der Rechtsstreit wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Von Rechts wegen
Tatbestand:
Der Kläger nimmt die Beklagte wegen Mängeln an seiner Yacht in Anspruch. Diese Yacht erwarb der Kläger von der Beklagten gemäß schriftlichen Vereinbarungen vom 19. Dezember 2000 und 18. Januar 2001 im Austausch gegen eine andere Yacht, die er ebenfalls von der Beklagten erworben hatte und [...] Weiterlesen
“Nachbesserungsarbeiten Yacht – Nachbesserungsort”