Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Adoption – Eltern-Kind-Verhältnis

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

Oberlandesgericht Hamm
Az.: 15 W 406/02
Beschluss vom 07.01.2006
Vorinstanzen:
AG Münster, Az.: 27 XVI 2/02
LG Münster, Az.: 5 T 406/02

In der Adoptionssache betreffend den Ausspruch der Annahme des am …1975 in Conakry/Guinea geborenen Herrn M… hat der 15. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm am 07. Januar 2003 auf die weitere Beschwerde der Beteiligten vom 02. Oktober 2002 gegen den Beschluss der 5. Zivilkammer des Landgerichts Münster vom 05. September 2002 beschlossen:
Der angefochtene Beschluss und der Beschluss des Amtsgerichts vom 11.04.2002 werden aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung an das Amtsgericht zurückverwiesen.
Der Gegenstandswert des Verfahrens der weiteren Beschwerde wird auf 3.000,00 Euro festgesetzt.

Gründe:
I.
Die Beteiligte zu 1) ist deutsche Staatsangehörige. Sie lebte seit 1966 in Guinea und war in der Hauptstadt des Landes Conakry als Lehrerin tätig. 1971 heiratete sie dort den guinesischen Staatsangehörigen F…K…. Die Beteiligte zu 1) hat in der Ehe den Ehenamen „K…“ und ihren vorangestellten Geburtsnamen „N…“ als Begleitnamen geführt. Aus der Ehe sind zwei 1970 bzw. 1973 geborene Kinder hervorgegangen, die jetzt in Dortmund bzw. Münster leben. Im Jahre 1976 kehrte die Beteiligte zu 1) mit ihren Kindern nach Deutschland zurück. Ihr Ehemann folgte ihr später nach und verstarb hier am …1985. Die Beteiligte zu 1) hat nach dem Tod ihres Ehemannes ihre persönlichen Kontakte zu Verwandten ihres Ehemannes sowie anderen Bekannten durch häufige Besuche in Guinea aufrechterhalten.
Der im Jahre 1976 geborene Beteiligte zu 2) ist eines von mehreren Kindern eines mit der Beteiligten zu 1) langjährig befreundeten Ehepaares in Conakry. Die Ehegatten leben zwischenzeitlich getrennt. Bei einem Besuch der Beteiligten zu 1) in Guinea im Februar 2001 haben sich die Beteiligten näher kennen gelernt. Danach hat die Beteiligte zu 1) dem Beteiligten zu 2) vorgeschlagen, zu ihr nach[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv