Der Schock nach der Kündigung sitzt tief – und als wäre das nicht genug, verlangt der Arbeitgeber noch blitzschnell den Dienstwagen zurück. Was viele nicht ahnen: Der Zeitpunkt, zu dem Sie den Schlüssel abgeben sollen, kann bares Geld wert sein – und ein brandaktuelles Urteil vom Bundesarbeitsgericht zeigt, warum. Lesen Sie, wie das Bundesarbeitsgericht das unfaire Spiel um den Dienstwagen gestoppt hat und welche Rechte Ihnen jetzt zustehen. Firmenwagen nach Kündigung: Bei vorzeitiger Rückgabe winkt oft eine steuerlich relevante Entschädigung für Arbeitnehmer. | Symbolbild: KI generiertes Bild Das Wichtigste: Kurz & knapp Was bedeutet das konkret: Arbeitnehmer müssen den Firmenwagen nach einer Kündigung und Freistellung nur zum Monatsende zurückgeben – nicht mitten im Monat ohne Ausgleich. Wer ist betroffen: Alle Arbeitnehmer, die einen Dienstwagen privat nutzen dürfen und nach einer Kündigung und Freistellung das Auto abgeben sollen. Praktische Konsequenzen: Wird das Auto vor Monatsende zurückverlangt, muss der Arbeitgeber für die restlichen Tage des Monats eine anteilige Entschädigung zahlen. Für Arbeitgeber: Nur wenn das Auto erst zum Monatsende eing
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de Unfallhergang bei Verkehrsunfall nicht geklärt: OLG Hamm lehnt selbstständiges Beweisverfahren ab Das Oberlandesgericht Hamm wies die sofortige Beschwerde eines Antragstellers zurück, der die Einholung eines schriftlichen Sachverständigengutachtens in einem selbstständigen Beweisverfahren bezüglich eines Verkehrsunfalls begehrte. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die notwendigen Beweisfragen nicht im Rahmen eines solchen […]