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Gehaltsunterschiede und arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz – LAG klärt auf

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Stellen Sie sich vor, Sie arbeiten loyal und engagiert in Ihrem Job – nur um festzustellen, dass neu eingestellte Kollegen in derselben Position über das Doppelte Ihres Gehalts kassieren. Diese schockierende Ungleichheit war der Auslöser für einen aufsehenerregenden Rechtsstreit. Ein wegweisendes Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern enthüllt nun: Wann dürfen Unternehmen neue Mitarbeiter wirklich deutlich besser bezahlen als langjährige Kollegen?

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Wichtigstes Ergebnis: Nur weil ein neuer Kollege im gleichen Job deutlich mehr verdient, haben Sie nicht automatisch Anspruch auf das gleiche Gehalt. Das Gericht sagte: Unterschiede bei Ausbildung und Erfahrung können höhere Gehälter rechtfertigen.
  • Wer ist betroffen? Arbeitnehmer, die feststellen, dass neu eingestellte Kollegen für die gleiche Tätigkeit deutlich mehr verdienen als sie selbst.
  • Praktische Konsequenzen: Es ist schwierig, eine Gehaltserhöhung nur wegen des besseren Gehalts eines neuen Kollegen gerichtlich durchzusetzen, wenn dieser nachweislich besser qualifiziert oder erfahrener ist. Arbeitgeber dürfen solche Unterschiede berücksichtigen.
  • Hintergrundinformation: Der Fall betraf einen langjährigen Personalleiter, der deutlich weniger verdiente als zwei neue Kollegen mit gleicher Position, aber anderer Qualifikation und Erfahrung.
  • Gesetzliche Grundlage: Das Urteil stützt sich auf die gesetzlichen Regeln zur Gleichbehandlung; diese erlauben Gehaltsunterschiede, wenn es sachliche Gründe dafür gibt (wie Qualifikation und Erfahrung). Es lag auch keine Diskriminierung wegen des Geschlechts vor.

Quelle: Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern (Az.: 5 SLa 159/24) vom 28. Januar 2025

Gehaltsunterschiede im Job: Wann darf der neue Kollege mehr verdienen als Sie? Ein wegweisendes Urteil erklärt

Stellen Sie sich vor, Sie arbeiten seit Jahren engagiert als Personalleiter in Ihrem Unternehmen. Ihr Gehalt: 4.200 Euro brutto. Dann stellt Ihr Arbeitgeber neue Kollegen für dieselbe Position ein – und diese verdienen plötzlich 10.000 Euro brutto, bekommen Provisionen und einen Dienstwagen. Eine Situation, die bei vielen Betroffenen für Unverständnis und Frust sorgt. Genau ein solcher Fall landete vor dem Landesarbeitsgericht (LAG) Mecklenburg-Vorpommern und führte zu einem Urteil (Az. 5 SLa 159/24), das für viele Arbeitnehmer und Arbeitgeber wichtige Leitlinien aufzeigt. Dieses Urteil beleuchtet, wann erhebliche Gehaltsunterschiede zwischen langjährigen und neu eingestellten Mitarbeitern für die gleiche Tätigkeit rechtens sein können – und wann nicht. Es beantwortet die drängende Frage: Muss gleicher Job immer gleiches Gehalt bedeuten?

Der Zankapfel: Ein Personalleiter fühlt sich ungerecht bezahlt

Im Zentrum des Rechtsstreits stand ein Personalleiter, nennen wir ihn Herrn K., geboren 1988. Nach zwei Berufsausbildungen im Hotelgewerbe und mehrjähriger Berufserfahrung, unter anderem als Niederlassungsleiter bei Zeitarbeitsfirmen, begann er im Oktober 2020 seine Tätigkeit als Personalleiter. Sein Vertrag sah ein Bruttomonatsgehalt von 4.200 Euro vor. Zunächst für rund 80 Mitarbeiter zuständig, wuchs sein Verantwortungsbereich nach einem Betriebsübergang im Oktober 2021 auf die Betreuung von etwa 800 Beschäftigten in verschiedenen Unternehmen einer Gruppe an. Trotz mehrfacher Bemühungen seit 2021 blieb sein Wunsch nach einer Gehaltserhöhung unerfüllt….


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