Heizstromtarife: Was im Online-Rechner günstig aussieht, wird oft zur teuren Falle auf der Jahresabrechnung. Komplizierte Preisbestandteile bei Doppeltarifzählern sorgten für Frust und Unklarheit. Jetzt hat der Bundesgerichtshof ein Machtwort gesprochen, das Tausenden Verbrauchern mehr Transparenz verschaffen soll.
Das Wichtigste: Kurz & knapp
- Energieanbieter müssen Verbrauchern bei Heizstromtarifen viel klarer erklären, wie der Preis zustande kommt.
- Betroffen sind Kunden mit Nachtspeicherheizungen und Doppeltarifzählern, die Heizstrom beziehen.
- Energieanbieter müssen vermutlich genauere Infos zu Preisbestandteilen (z.B. „Ausgleichsmenge“) geben, auch in Online-Vergleichen, wenn ihnen das möglich ist.
- Das soll helfen, dass der angezeigte Preis dem tatsächlichen Preis näher kommt und Überraschungen auf der Jahresrechnung seltener werden.
- Das Problem war, dass ein Teil des günstigen Nachtstroms („Ausgleichsmenge“) teurer abgerechnet wird, was Anbieter oft nicht transparent zeigten.
- Das Urteil wurde am 27. März 2025 gefällt. Der Fall ist noch nicht ganz abgeschlossen, sondern wurde zur erneuten Prüfung an ein niedrigeres Gericht zurückverwiesen.
Quelle: Bundesgerichtshof (BGH) vom 27. März 2025 (Az.: I ZR 65/22)
Strompreis-Dschungel gelichtet? Bundesgerichtshof fordert mehr Klarheit bei Heizstromtarifen
Stellen Sie sich vor, Sie suchen einen neuen, günstigeren Stromtarif für Ihre Nachtspeicherheizung. Sie nutzen einen Online-Tarifrechner, geben Ihren Verbrauch ein und freuen sich über ein scheinbar unschlagbares Angebot. Doch die erste Jahresabrechnung bringt eine böse Überraschung: Der Preis ist deutlich höher als erwartet. Ein Szenario, das viele Verbraucher kennen und das nun im Mittelpunkt eines wegweisenden Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) stand. Unter dem Aktenzeichen I ZR 65/22, bekannt als „Doppeltarifzähler II“, haben die Karlsruher Richter am 27. März 2025 entschieden, dass Energieanbieter bei der Werbung für Heizstromtarife deutlich transparenter über komplexe Preisbestandteile informieren müssen. Dieses Urteil könnte für Millionen Haushalte mit sogenannten Doppeltarifzählern weitreichende Folgen haben und die Spielregeln für Online-Preisvergleiche neu definieren.
Der Fall „Doppeltarifzähler II“: Worum ging es genau?
Im Zentrum des Rechtsstreits stand ein bundesweit tätiges Energieversorgungsunternehmen und der Dachverband der deutschen Verbraucherzentralen. Der Zankapfel: der Online-Tarifrechner des Unternehmens für Heizstrom. Kunden, die Strom für Nachtspeicherheizungen beziehen, nutzen oft sogenannte Doppeltarifzähler. Diese Zähler erfassen den Stromverbrauch getrennt nach Hochtarif (HT), also dem normalen, teureren Tagesstrom, und Niedertarif (NT), einem günstigeren Tarif, der meist nachts für das Aufladen der Speicherheizungen gilt.
Die Tücke der „Ausgleichsmenge“
Das Problem entsteht, wenn über den Doppeltarifzähler nicht nur der Heizstrom, sondern auch der allgemeine Haushaltsstrom erfasst wird – eine gängige Praxis. Denn auch während der günstigen Niedertarifzeiten läuft im Haushalt Strom für Kühlschrank, Router oder andere Geräte. Dieser Allgemeinstrom kann bei gemeinsamer Messung nicht separat vom Heizstrom erfasst werden. Um zu verhindern, dass dieser Haushaltsstrom ungerechtfertigt zum billigeren NT-Preis abgerechnet wird, geben viele örtliche Verteilernetzbetreiber eine sogenannte „Ausgleichsmenge“ vor….