Kartenspieler verliert vor Gericht: 3.279 Euro Schulden beim Online-Casino müssen beglichen werden, trotz möglicher Illegalität des Glücksspiels. Das Amtsgericht München stärkt Kreditkartenunternehmen den Rücken und weist die Klage eines Zockers ab. Doch der Kampf ist noch nicht vorbei: Der Spieler behält das Recht, gegen das Casino selbst vorzugehen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 173 C 10459/21 | | Hilfe anfordern Das Wichtigste: Kurz & knapp Der Beklagte hat eine Kreditkarte verwendet, um in Onlinecasinos zu spielen, und nachträglich die Beträge zurückgebucht. Der Beklagte behauptete, das Onlinecasino sei illegal und die Bank hätte das wissen müssen. Das Gericht entschied zugunsten der Klägerin (Bank), dass der Beklagte die Rückzahlungen leisten muss. Das Gericht argumentierte, dass der Kreditkartenvertrag auch bei illegalem Onlineglücksspiel gültig bleibt. Die Bank ist nicht verpflichtet, die Legalität der Zahlung zu überprüfen, solange der Karteninhaber die Zahlungen autorisiert hat. Der Beklagte hat die Kreditkarte bewusst und gewollt verwendet, somit liegt kein Missbrauch vor. Die Entscheidung des Gerichts stützt sich darauf, dass die Bank keine Kenntnis von der Illegalität des Onlinecasinos hatte. Der Beklagte kann gegen den Glücksspielanbieter klagen, nicht jedoch die Bank für die Rückzahlungen haftbar machen. Die vom Beklagten gezahlten Entgelte beziehen sich auf den Auslandseinsatz der Karte, nicht auf das Glücksspiel. Die Bank muss für Rücklastschriften nicht haften, um die Teilnahme an illegalem Glücksspiel nicht zu fördern. Rechtliche Grenzen beim Glücksspiel mit Kreditkarten Das Glücksspielen im Internet ist in den letzten Jahren immer beliebter geworden. Doch nicht immer ist das Vergnügen mit dem Glücksspiel verbunden, denn es kann schnell zu einer Sucht und somit zu großen finanziellen Schwierigkeiten führen. Stellt sich die Frage, wer dann für die entstandenen Schulden hafte
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de AG Daun, Az.: 3b C 322/17, Urteil vom 20.03.2018 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird gestattet, die Zwangsvollstreckung seitens des Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, […]