Der Schock nach der Kündigung sitzt tief – und als wäre das nicht genug, verlangt der Arbeitgeber noch blitzschnell den Dienstwagen zurück. Was viele nicht ahnen: Der Zeitpunkt, zu dem Sie den Schlüssel abgeben sollen, kann bares Geld wert sein – und ein brandaktuelles Urteil vom Bundesarbeitsgericht zeigt, warum. Lesen Sie, wie das Bundesarbeitsgericht das unfaire Spiel um den Dienstwagen gestoppt hat und welche Rechte Ihnen jetzt zustehen. Firmenwagen nach Kündigung: Bei vorzeitiger Rückgabe winkt oft eine steuerlich relevante Entschädigung für Arbeitnehmer. | Symbolbild: KI generiertes Bild Das Wichtigste: Kurz & knapp Was bedeutet das konkret: Arbeitnehmer müssen den Firmenwagen nach einer Kündigung und Freistellung nur zum Monatsende zurückgeben – nicht mitten im Monat ohne Ausgleich. Wer ist betroffen: Alle Arbeitnehmer, die einen Dienstwagen privat nutzen dürfen und nach einer Kündigung und Freistellung das Auto abgeben sollen. Praktische Konsequenzen: Wird das Auto vor Monatsende zurückverlangt, muss der Arbeitgeber für die restlichen Tage des Monats eine anteilige Entschädigung zahlen. Für Arbeitgeber: Nur wenn das Auto erst zum Monatsende eing
Ganzen Artikel lesen auf: Vertragsrechtsiegen.de Bei dem Tätowiervertrag handelt es sich um einen Werkvertrag im Sinne des § 631 BGB, so dass dem Auftraggeber die Rechte § 634 BGB zustehen. Der Auftraggeber muss dem Tätowierer zunächst eine Frist zur Nachbesserung der Tätowierung setzen, es sei denn der Tätowierer lehnt eine Nachbesserung direkt ab oder dem […]